Im Jahre 2015 sind durch die Finanzverwaltung die GoBD eingeführt worden.
Die Abkürzung GoBD steht für „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“
Das Fehlen der Verfahrensdokumentation stellt im Rahmen einer Betriebsprüfung einen Formalmangel dar und kann in einer umsatzdurchschnittlichen Apotheke zu Sicherheitszuschlägen auf den Gewinn und somit zu Steuernachzahlungen zwischen 10.000 € und 30.000 € führen. Die Betriebsprüfer sind angehalten in jeder Betriebsprüfung und Kassennachschau zu prüfen ob eine Verfahrensdokumentation für das jeweilige Unternehmen erstellt worden ist.
Die Verfahrensdokumentation ist dabei nicht als Standardwerk zu erstellen, sondern muss individuell an das jeweilige Unternehmen angepasst werden. Die Dokumentation bildet die jeweiligen betrieblichen Abläufe in Bezug auf die Nutzung der DV-Systeme insbesondere des WAWI-Systems ab.
Eine weitere Anforderung an Ihre Verfahrensdokumentation ist das sogenannte „Interne Kontrollsystem“.
Diese Kontrollsystem enthält systematische Kontrollen und Methoden um die durchgeführten Arbeiten abzusichern und zu kontrollieren.
Dies beginnt bei der Einführung und Umsetzung von individuellen Anmeldungen jedes Systembenutzers. Und beinhaltet Kontrollen der Arbeit von Ihnen und Ihren Mitarbeitern.
Hier ist die Problematik, dass die Warenwirtschaftssysteme oftmals eine große Fülle an Auswertungen zur Verfügung stellen. Hier die geeigneten Kontrollen ausfindig zu machen und effektiv einzusetzen ist ebenfalls eine schwierige Aufgabe.
Sichern sie sich auch hier ab und lassen Sie uns die richtigen Kontrollschritte für Sie auswählen. Denn aus unseren Erfahrungen aus Betriebsprüfungen und Kassennachschau können wir Ihnen genau sagen, welche Prüfungen und Kontrollen Sinnvoll sind. Die verschwenden dadurch keine Zeit für unnötige Kontrollen und nutzen Ihre zeit effizient.
Diese Kontrollen sind dann in der Verfahrensdokumentation festgehalten und steigern, neben der Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzung zusätzlich die Qualität der Arbeit ihres Apothekenteams.