Die Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation ist nicht nur eine reines runter schreiben Ihrer Verfahrensweisen. Wir überprüfen die Prozesse Ihrer Apotheke und Beraten Sie, wie Sie die GoBG erfüllen können und effektiver Arbeiten können.
Dies gepaart mit unserer Listung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle als Beratungsunternehmen (BAFA) ermöglicht Ihnen die Erstellung Ihrer Verfahrensdokumentation mit staatlichen Mitteln fördern zu lassen. Sie profitieren hierbei von einem Zuschuss der bis zu 80% der Kosten die für die Erstellung der Dokumentation und der zugehörigen Beratung anfallen.
Die genaue Höhe der Förderung ist vom Standort und der Dauer des Bestehens Ihres Unternehmens abhängig.
Gerne berechnen wir für Sie die Höhe Ihrer Förderung.
Antragsstellung
Wir übernehmen die Antragsstellung für Sie. Sobald die Förderung dann in Aussicht gestellt worden ist. Können wir mit dem Auftrag beginnen.
Jetzt beraten werden
Das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ der Bafa richtet sich gezielt an bereits gegründete Unternehmen des Mittelstands.
Es werden kleine und mittelständige Unternehmen gefördert, zu denen die Apotheken in jedem Fall zählen. Die individuelle Höhe des möglichen Förderbetrages ist dabei abhängig vom Standort und dem Gründungsdatum Ihrer Apotheke.
Wir ermitteln für Sie kostenlos Ihren möglichen Förderbetrag.
Welche Angaben benötigen wir von Ihnen?
Den Standort Ihrer Apotheke
Ihre Mitarbeiterzahl
Das Gründungsdatum laut Gewerbeanmeldung
Der Jahresumsatz Ihrer Apotheke
Ihre Bilanzsumme
Diese Angaben werden bei uns selbstverständlich absolut diskret behandelt
und ausschließlich für die Potenzialanalyse und den Förderungsantrag verwendet.